Produkte Blog Erstgespräch →
← Zur Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung 1.0 · Stand: 11. September 2026 · gilt für die TALAVY Social Suite · Zum Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TALAVY Social Suite — Fassung 1.0

Stand: 11. September 2026

§ 1 Geltungsbereich, nur für Unternehmer

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der TALAVY Social Suite (im Folgenden „Suite") zwischen Nina Fleisch, Einzelunternehmerin, handelnd unter der Bezeichnung TALAVY, Kaulbachstraße 7a, 6845 Hohenems, Vorarlberg, Österreich, UID ATU67850499 (im Folgenden „TALAVY"), und ihren Kunden.

(2) Die Suite richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG (Österreich) bzw. § 14 BGB (Deutschland) sowie an Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er die Suite für seine unternehmerische Tätigkeit nutzt. Vereine und andere Einrichtungen ohne Unternehmensbetrieb können die Suite nur nach vorheriger Abstimmung mit TALAVY nutzen.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn TALAVY ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde im Onboarding seine Firmendaten erfasst, diese Bedingungen und den Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1) bestätigt und TALAVY das Konto freischaltet. Die Bestätigung wird mit Fassung, Zeitpunkt, bestätigender Person und einer Prüfsumme des angezeigten Textes protokolliert.

(2) Der Kunde erhält eine Bestätigung an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse.

§ 3 Leistung

(1) Die Suite ist eine im Browser nutzbare Software (Software-as-a-Service) zur KI-gestützten Planung, Erstellung, Freigabe und Veröffentlichung von Social-Media-Inhalten. Der Leistungsumfang je Paket (Anzahl Marken, Team-Zugänge, Kanäle, Funktionen) ergibt sich aus der Paketübersicht unter talavy.com/preise.html in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.

(2) Die Suite ist ein Werkzeug. TALAVY schuldet die Bereitstellung der beschriebenen Funktionen, nicht ein bestimmtes Reichweiten-, Follower-, Interaktions- oder Umsatzergebnis.

(3) TALAVY entwickelt die Suite laufend weiter. Funktionen können ergänzt, geändert oder eingestellt werden, wenn der wesentliche Vertragszweck erhalten bleibt; über wesentliche Änderungen informiert TALAVY mindestens 30 Tage vorher.

§ 4 Drittplattformen und Veröffentlichungsdienst

(1) Die Veröffentlichung erfolgt über den Dienst Ayrshare an Plattformen Dritter (unter anderem Meta/Instagram/Facebook, LinkedIn, TikTok, YouTube, Google Business, Pinterest, X, Threads). Der Kunde verbindet seine Kanäle selbst und autorisiert die Veröffentlichung.

(2) TALAVY hat auf die Verfügbarkeit, die Schnittstellen, die Richtlinien und die Entscheidungen dieser Plattformen (etwa Sperren, Reichweitenbegrenzung, Ablehnung oder Löschung von Inhalten) keinen Einfluss und übernimmt dafür keine Gewähr. Der Kunde stellt sicher, dass seine Inhalte und seine Nutzung den jeweiligen Plattformrichtlinien entsprechen.

(3) Ändert eine Plattform ihre Schnittstelle oder Richtlinien oder fällt sie aus, bemüht sich TALAVY um zeitnahe Anpassung. Ein Recht auf Minderung besteht insoweit nicht, als TALAVY die Störung nicht zu vertreten hat.

(4) Das Auslesen öffentlich zugänglicher Profile (etwa Instagram oder LinkedIn) erfolgt ausschließlich auf Weisung des Kunden für dessen eigene oder von ihm betreute Profile. Der Kunde stellt sicher, dass er dazu berechtigt ist.

§ 5 KI-Funktionen

(1) Texte, Ideen, Skripte und Analysen werden mit Hilfe von KI-Modellen erzeugt (derzeit Anthropic; Verarbeitung in den USA; vertraglich ausgeschlossen ist die Verwendung von Kundendaten zum Training). Der Hilfe-Chat der Suite ist ebenfalls ein KI-System.

(2) KI-Ausgaben können fehlerhaft, unvollständig, veraltet oder ungeeignet sein. Der Kunde prüft jede Ausgabe vor der Veröffentlichung. Die Freigabe im Produkt ist seine redaktionelle Entscheidung; TALAVY haftet nicht für Inhalte, die der Kunde freigegeben und veröffentlicht hat.

(3) Nutzungsrechte an KI-Ausgaben stehen dem Kunden zu, soweit sie schutzfähig sind. TALAVY erhebt an diesen Ausgaben keine Rechte. Ähnliche oder gleiche Ausgaben für andere Kunden sind nicht ausgeschlossen.

(4) Der Kunde ist als Betreiber im Sinne der KI-Verordnung für die Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte gegenüber seinem Publikum verantwortlich, soweit sie gesetzlich oder nach den Plattformrichtlinien erforderlich ist. Die Suite stellt dafür Hilfsmittel bereit (Kennzeichnung von KI-Bildmaterial je Beitrag). Der Kunde stellt sicher, dass Personen in seinem Team, die die KI-Funktionen nutzen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen (Art. 4 KI-Verordnung); das Handbuch der Suite unterstützt dabei.

(5) Die Nutzungsrichtlinien des KI-Anbieters gelten für die Nutzung der KI-Funktionen entsprechend. Unzulässig sind insbesondere die Erzeugung von Inhalten, die Personen täuschen, herabwürdigen oder gefährden, von Desinformation, von Inhalten zu Waffen, Gewalt oder sexuellem Missbrauch, sowie die Umgehung von Sicherheitsvorkehrungen.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass er an allen hochgeladenen Inhalten (Texte, Bilder, Videos, Musik, Marken, Logos) die erforderlichen Rechte besitzt, dass abgebildete Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind und dass Foto-Credits korrekt angegeben werden.

(2) Der Kunde stellt keine rechtswidrigen, diskriminierenden, täuschenden oder gegen Rechte Dritter verstoßenden Inhalte ein und verarbeitet keine Daten besonderer Kategorien (Art. 9 DSGVO) ohne Rechtsgrundlage.

(3) Der Kunde schützt seine Zugangsdaten, behandelt Freigabe-Links wie Schlüssel und informiert TALAVY unverzüglich über einen Missbrauchsverdacht. Er ist für die Handlungen der Personen verantwortlich, denen er Zugang zu seinem Konto oder zum Kundenportal einräumt.

(4) Bei Verstößen kann TALAVY den Kunden abmahnen und nach fruchtloser Frist das Konto sperren; bei schweren Verstößen ist eine sofortige Sperre zulässig. Vergütungsansprüche bleiben unberührt.

§ 7 Nutzung für Marken Dritter (Agenturen)

(1) Nutzt der Kunde die Suite für Marken Dritter (Endkunden), bleibt er alleiniger Vertragspartner von TALAVY und ist gegenüber TALAVY für die Einhaltung dieser Bedingungen durch seine Endkunden und deren Portal-Nutzer verantwortlich.

(2) Der Kunde sichert zu, von seinen Endkunden zur Einbindung von TALAVY als Unterauftragsverarbeiter berechtigt zu sein (Anlage 1, § 1 Abs. 4) und ihnen die erforderlichen Informationen zu geben. Zugänge zum Kundenportal, die der Kunde seinen Endkunden einrichtet, liegen in seiner Verantwortung.

§ 8 Verfügbarkeit, Wartung, Sicherheitsaktualisierungen

(1) TALAVY stellt die Suite mit hoher Verfügbarkeit bereit; Zielwert ist eine Erreichbarkeit der Anwendung von 99 Prozent im Monatsmittel. Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten angekündigte Wartungsfenster, Ausfälle der in § 4 genannten Plattformen und Dienste sowie Umstände außerhalb des Einflussbereichs von TALAVY.

(2) TALAVY liefert während der Vertragslaufzeit laufend Sicherheitsaktualisierungen und Fehlerbehebungen. Kritische Sicherheitslücken werden mit Vorrang behoben; die Reaktionszeiten sind unter talavy.com/sicherheit.html veröffentlicht.

(3) Datensicherungen der Datenbank erfolgen täglich, der Dateispeicher nächtlich. Eine Wiederherstellung erfolgt tagesgenau; der Kunde hat keinen Anspruch auf minutengenaue Wiederherstellung.

(4) Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten besteht nur, soweit hier oder in der Paketübersicht ausdrücklich zugesagt.

§ 9 Preise, Zahlung, Verzug

(1) Es gelten die Preise der Paketübersicht unter talavy.com/preise.html zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Alle Preise sind Nettopreise; bei Kunden aus dem EU-Ausland mit gültiger UID gilt das Reverse-Charge-Verfahren.

(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte über den Zahlungsdienstleister Mollie; die Rechnung wird elektronisch zugestellt. Für Testphasen gelten die individuell vereinbarten Bedingungen; ohne Vereinbarung endet eine Testphase automatisch ohne Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement.

(3) TALAVY kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen anpassen. Der Kunde kann in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung zum Monatsende kündigen.

(4) Bei Zahlungsverzug kann TALAVY nach Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen das Konto sperren; Lesezugriff auf die eigenen Daten bleibt für weitere 30 Tage bestehen. Nach Ausgleich wird das Konto wieder freigeschaltet. Gesetzliche Verzugszinsen und Mahnkosten bleiben vorbehalten.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar (Data Act, Art. 25: höchstens zwei Monate).

(2) Die Kündigung erfolgt in Textform an hello@talavy.com oder, sobald verfügbar, über die Kontoeinstellungen im Produkt.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei Verstößen gegen § 6.

§ 11 Anbieterwechsel, Datenexport und Löschung (Data Act, Art. 23 bis 31)

(1) Der Kunde kann jederzeit, spätestens mit der Kündigung, den Export seiner Daten verlangen. TALAVY stellt die in Anlage 2 genannten Datenkategorien innerhalb eines Übergangszeitraums von 30 Tagen nach Vertragsende in strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Formaten (JSON, CSV, Originaldateien) bereit. Die Anforderung erfolgt in Textform an hello@talavy.com.

(2) Nach Bereitstellung bleibt der Abruf mindestens 30 Tage möglich. Danach löscht TALAVY die Daten des Kunden gemäß § 7 des Auftragsverarbeitungsvertrags (Anlage 1) und bestätigt die Löschung in Textform.

(3) Für den Wechsel, den Export und die Löschung erhebt TALAVY kein Entgelt.

(4) TALAVY unterstützt den Kunden nach Treu und Glauben bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene Umgebung, insbesondere durch Auskunft über Datenstrukturen und Formate. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insbesondere für Rechnungsdaten) bleiben unberührt.

§ 12 Datenschutz

(1) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Suite-Leistung ist der Kunde Verantwortlicher und TALAVY Auftragsverarbeiterin; es gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag in Anlage 1, der im Produkt gesondert bestätigt wird.

(2) Für Kontoverwaltung, Abrechnung, Support, Newsletter und Website ist TALAVY selbst Verantwortliche; es gilt die Datenschutzerklärung unter talavy.com/datenschutz.html.

(3) Die Liste der Unterauftragsverarbeiter ist Teil der Anlage 1 und unter talavy.com/agb.html einsehbar. Änderungen werden mindestens 30 Tage vorher in Textform angekündigt; der Kunde kann binnen 14 Tagen aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen und den Vertrag in diesem Fall außerordentlich kündigen.

§ 13 Geheimhaltung und Referenznennung

(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich; Markenprofile, Strategien und Inhalte des Kunden sind vertraulich. Die Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus.

(2) TALAVY darf aggregierte, nicht personenbezogene Nutzungsdaten zur Verbesserung der Suite verwenden. Eine Nennung des Kunden als Referenz (Name, Logo) erfolgt nur mit seiner Zustimmung.

§ 14 Rechte an der Software

(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Suite im Rahmen dieser Bedingungen zu nutzen. Alle Rechte an der Software, an den Agenten-Konzepten und -Namen (etwa KIM, HUGO, FRED) und an den Prompts verbleiben bei TALAVY.

(2) Unzulässig sind Reverse Engineering, das systematische Auslesen der Anwendung sowie automatisierte Zugriffe außerhalb der dokumentierten Schnittstellen.

§ 15 Haftung

(1) TALAVY haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet TALAVY nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, insgesamt höchstens auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem Schadensfall gezahlten Entgelte.

(3) Nicht gehaftet wird für entgangenen Gewinn, für Entscheidungen von Drittplattformen (§ 4), für Inhalte des Kunden und für KI-Ausgaben, die der Kunde freigegeben hat.

(4) Bei Datenverlust ist die Haftung auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Nutzung der Exportmöglichkeit (§ 11) für die Wiederherstellung aus der letzten Sicherung entstanden wäre.

(5) Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und Art. 82 DSGVO, bleibt unberührt.

§ 16 Änderungen dieser Bedingungen

(1) TALAVY kann diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen ändern. Die Ankündigung erfolgt in Textform an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse und im Produkt.

(2) Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; TALAVY weist in der Ankündigung darauf hin. Bei Widerspruch kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Wesentliche Änderungen zum Nachteil des Kunden bedürfen seiner ausdrücklichen Zustimmung im Produkt.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für Hohenems sachlich zuständige Gericht, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(4) Rangfolge: Bei Widersprüchen gehen in Datenschutzfragen die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags (Anlage 1), beim Leistungsumfang die Paketübersicht diesen Bedingungen vor.


Anlage 1 — Auftragsverarbeitungsvertrag

Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) in der jeweils aktuellen Fassung wird im Produkt gesondert angezeigt und bestätigt. Er enthält die Beschreibung der Verarbeitung, die technischen und organisatorischen Maßnahmen und die Liste der Unterauftragsverarbeiter.

Anlage 2 — Datenkategorien für Export und Anbieterwechsel

Exportierbar (JSON, CSV, Originaldateien):

  • Firmendaten des Kontos
  • Markenprofile aller Marken
  • Redaktionsplan: Beiträge mit Hook, Text, Terminen, Status, Kanal, Freigabe-Verlauf, KI-Hinweisen und Foto-Credits
  • Kampagnen und Serien
  • Mediathek und alle hochgeladenen Bild-, Video- und Dokumentdateien
  • Meldungen und Kommentare aus dem Kundenportal, Notizen, Aufgabenlisten
  • Team-Mitglieder und Kunden-Zugänge mit ihren Rechten (ohne Passwörter)
  • Kennzahlen-Historie und Top-Beiträge
  • Trend-Auswertungen der Marke

Nicht exportierbar (Betriebsgeheimnis von TALAVY oder reine Systemdaten):

  • Prompts, Agenten-Definitionen und KI-Zwischenstände
  • Zugangsschlüssel zu Drittdiensten (Kanal-Autorisierungen beim Veröffentlichungsdienst)
  • Missbrauchs- und Systemprotokolle
  • Rechnungsbelege außerhalb des Kundenportals (verfügbar über die Rechnungszustellung)

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) — Fassung 1.0

Vereinbarung nach Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zwischen

Auftraggeber (Verantwortlicher, Art. 4 Nr. 7 DSGVO)

Der Kunde der TALAVY Social Suite, wie im Onboarding bzw. in den Einstellungen des Kontos erfasst (Firmendaten).

Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter, Art. 4 Nr. 8 DSGVO)

Nina Fleisch, Einzelunternehmerin, handelnd unter der Bezeichnung TALAVY

Kaulbachstraße 7a, 6845 Hohenems, Vorarlberg, Österreich

UID: ATU67850499

Kontakt für Datenschutzfragen und Weisungen: hello@talavy.com

§ 1 Gegenstand und Dauer

(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die TALAVY Social Suite bereit, eine Software-as-a-Service-Anwendung zur KI-gestützten Planung, Erstellung, Freigabe und Veröffentlichung von Social-Media-Inhalten.

(2) Im Rahmen dieser Leistung verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung ergeben sich aus Anlage 1.

(3) Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er entscheidet über Zweck und Mittel der Verarbeitung und über die Rechtmäßigkeit der von ihm eingebrachten Daten.

(4) Nutzt der Auftraggeber die Suite für Marken Dritter (etwa als Werbeagentur für ihre Endkunden), ist er selbst Auftragsverarbeiter und der Auftragnehmer wird Unterauftragsverarbeiter. Der Auftraggeber sichert in diesem Fall zu, dass er nach seinen eigenen Verträgen zur Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern befugt ist und die erforderlichen Genehmigungen seiner Endkunden eingeholt hat.

(5) Für die Verwaltung des Kontos, die Abrechnung, den Support und den Newsletter ist der Auftragnehmer selbst Verantwortlicher; diese Verarbeitungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags, sondern der Datenschutzerklärung unter talavy.com/datenschutz.html.

(6) Der Vertrag beginnt mit der Zustimmung im Produkt und endet mit dem Hauptvertrag (Abonnement der Social Suite).

§ 2 Weisungsrecht

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Die Nutzung der Suite durch den Auftraggeber (Anlegen von Marken, Erzeugen und Freigeben von Inhalten, Verbinden von Kanälen, Veröffentlichen) gilt als Weisung.

(2) Weitergehende Weisungen erfolgen in Textform an hello@talavy.com.

(3) Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies unverzüglich mit und darf die Ausführung bis zur Klärung aussetzen.

§ 3 Vertraulichkeit

(1) Der Auftragnehmer behandelt die Daten vertraulich und verpflichtet alle Personen, die Zugang zu ihnen erhalten, schriftlich zur Vertraulichkeit.

(2) Der Auftragnehmer ist derzeit ein Einzelunternehmen ohne Beschäftigte. Sobald Mitarbeitende oder Auftragnehmer Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhalten, gilt die Verpflichtung nach Absatz 1 für sie ebenso; Auftragnehmer mit Zugriff auf Produktivdaten werden zusätzlich als Unterauftragsverarbeiter nach § 5 behandelt.

§ 4 Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

(1) Der Auftragnehmer trifft die in Anlage 2 beschriebenen Maßnahmen.

(2) Die Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt. Der Auftragnehmer darf sie anpassen, solange das Schutzniveau nicht unterschritten wird.

§ 5 Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeiter zu. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die Nutzung der Suite; ohne diese Dienste ist die Leistung technisch nicht erbringbar.

(2) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über beabsichtigte Änderungen (Hinzuziehung oder Austausch) mindestens 30 Tage vorher in Textform an die im Konto hinterlegte Adresse für Datenschutzfragen, ersatzweise an die Konto-E-Mail-Adresse. Die stets aktuelle Liste ist unter talavy.com/agb.html einsehbar. Der Auftraggeber kann binnen 14 Tagen nach Zugang der Information aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; in diesem Fall steht beiden Seiten ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Änderung zu.

(3) Ein Teil der Unterauftragsverarbeiter verarbeitet Daten in den USA (Anlage 3). Die Übermittlung stützt sich je Dienst auf die Zertifizierung nach dem EU-US Data Privacy Framework oder auf die EU-Standardvertragsklauseln gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914, jeweils Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags mit dem betreffenden Dienst. Bright Data (Israel) ist durch den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für Israel gedeckt.

(4) Der Auftragnehmer verpflichtet seine Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf ein Schutzniveau, das dem dieses Vertrags entspricht, und haftet gegenüber dem Auftraggeber für deren Pflichtverletzungen wie für eigene.

§ 6 Unterstützung des Auftraggebers

(1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, Art. 15 bis 22 DSGVO). Berichtigungen und Löschungen einzelner Inhalte kann der Auftraggeber selbst im Produkt vornehmen. Auskunft und Datenexport stellt der Auftragnehmer auf Anfrage in Textform innerhalb von 14 Tagen bereit.

(2) Wendet sich eine betroffene Person direkt an den Auftragnehmer, leitet dieser die Anfrage unverzüglich an den Auftraggeber weiter und beantwortet sie nicht selbst.

(3) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und bei der Erfüllung von Meldepflichten. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, die den Auftraggeber betreffen, meldet der Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, an die im Konto hinterlegte Adresse für Datenschutzfragen, ersatzweise an die Konto-E-Mail-Adresse. Die Meldung enthält, soweit bekannt, Art und Umfang der Verletzung, betroffene Datenkategorien und Personen, wahrscheinliche Folgen und ergriffene Maßnahmen.

§ 7 Löschung und Rückgabe

(1) Der Auftraggeber kann vor Vertragsende und bis zu 30 Tage danach einen Export seiner Daten in strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Formaten (JSON, CSV, Originaldateien) verlangen. Die exportierbaren Datenkategorien sind in den AGB (Anlage 2 der AGB) aufgeführt.

(2) Nach Beendigung des Vertrags und Ablauf der Abruffrist nach Absatz 1 löscht der Auftragnehmer alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers innerhalb von 30 Tagen aus den Produktivsystemen, den Dateispeichern und dem Veröffentlichungsdienst (Ayrshare-Profil) und bestätigt die Löschung in Textform. Sicherungskopien werden innerhalb derselben Frist gelöscht oder, soweit einzelne Datensätze dort technisch nicht löschbar sind, spätestens mit Ablauf des Sicherungszyklus überschrieben; sie werden nicht zur Wiederherstellung gelöschter Daten des Auftraggebers verwendet.

(3) Ausgenommen sind Daten, die der Auftragnehmer aufgrund gesetzlicher Pflichten aufbewahren muss, insbesondere Rechnungs- und Buchhaltungsdaten (in Österreich sieben Jahre). Für diese ist der Auftragnehmer selbst Verantwortlicher; sie werden für die Dauer der Aufbewahrungspflicht gesperrt und danach gelöscht.

§ 8 Nachweise und Kontrollen

(1) Der Auftragnehmer weist die Einhaltung dieses Vertrags auf Anfrage nach, vorrangig durch Selbstauskunft, Vorlage der Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen (Anlage 2) sowie der Prüfberichte und Zertifikate seiner Unterauftragsverarbeiter. Eigene Zertifizierungen (etwa ISO 27001 oder SOC 2) besitzt der Auftragnehmer nicht.

(2) Kontrollen vor Ort sind mit einer Vorankündigung von 14 Tagen, während der üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebs möglich; der Auftragnehmer kann den Aufwand nach den vereinbarten Stundensätzen in Rechnung stellen, sofern die Kontrolle keine Pflichtverletzung feststellt.

§ 9 Haftung

(1) Im Verhältnis zwischen den Parteien haftet jede Partei für den Schaden, den sie durch eine Verletzung ihrer datenschutzrechtlichen Pflichten verursacht hat (Art. 82 Abs. 4 und 5 DSGVO). Wird eine Partei von einer betroffenen Person oder einer Behörde in Anspruch genommen, obwohl die andere Partei den Schaden verursacht hat, stellt die verursachende Partei sie im Innenverhältnis frei.

(2) Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen der AGB der TALAVY Social Suite, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Eine neue Fassung wird dem Auftraggeber im Produkt zur Zustimmung vorgelegt; die Zustimmung wird mit Fassung, Zeitpunkt, zustimmender Person und einer Prüfsumme des angezeigten Textes protokolliert.

(2) Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den AGB gehen in Fragen der Datenverarbeitung die Regelungen dieses Vertrags vor.

(3) Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das für Hohenems sachlich zuständige Gericht, soweit gesetzlich zulässig.


Anlage 1 — Gegenstand, Zweck, betroffene Personen und Datenarten

Gegenstand und Zweck: KI-gestützte Planung, Erstellung, Freigabe und Veröffentlichung von Social-Media-Inhalten für die Marken des Auftraggebers, einschließlich der Auswertung von Reichweiten-Kennzahlen seiner eigenen bzw. beauftragten Profile.

Art der Verarbeitung: Erheben, Abrufen (auch aus öffentlich zugänglichen Social-Media-Profilen, auf Weisung des Auftraggebers), Speichern, KI-gestütztes Analysieren und Texten, Anzeigen im Produkt, Übermitteln an Social-Media-Plattformen, Löschen.

Kategorien betroffener Personen:

  • Nutzerinnen und Nutzer des Auftraggebers (Konto-Inhaber, Team-Mitglieder)
  • Personen, die der Auftraggeber einbringt: auf Fotos und Videos abgebildete Personen, genannte Fotografinnen und Fotografen (Credits), Endkunden einer Agentur und deren Portal-Nutzer, externe Dienstleister, die Briefings per E-Mail erhalten
  • Personen, die in öffentlich zugänglichen Beiträgen der vom Auftraggeber benannten Profile sichtbar sind (Kommentierende, markierte Personen), soweit sie beim Auslesen mit erfasst werden

Kategorien personenbezogener Daten:

  • Konto- und Kontaktdaten: Name, E-Mail-Adresse, Funktion, Rechte im Konto
  • Markenprofil: Positionierung, Zielgruppen, Tonalität, Personen- und Absendernamen, genannte Profile Dritter
  • Inhalte: Beitragstexte, Hooks, Briefings, Freigabe-Kommentare, Notizen, Foto-Credits
  • Medien: Bilder, Videos, Dokumente, die der Auftraggeber hochlädt
  • Kennzahlen: aggregierte Reichweiten- und Interaktionswerte je Kanal, Top-Beiträge
  • Technische Daten: Zugangs- und Kanal-Kennungen beim Veröffentlichungsdienst, Freigabe-Links, Protokolle des Missbrauchsschutzes ohne IP-Adressen

Besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO): werden nicht gezielt verarbeitet. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er keine Daten besonderer Kategorien ohne Rechtsgrundlage einbringt.

Anlage 2 — Technische und organisatorische Maßnahmen

  • Mandantentrennung: Row Level Security auf allen Tabellen der Datenbank; zusätzliche Eigentumsprüfung im Programmcode jeder serverseitigen Funktion; Spaltenrechte für Geheimnisse (Kanal-Zugangsschlüssel und Freigabe-Links sind für den Browser gesperrt).
  • Verschlüsselung: durchgehend TLS bei der Übertragung; AES-256 im Ruhezustand (Plattformstandard).
  • Standort: Datenbank, Login und Dateispeicher in der Region Frankfurt (EU); Sicherungskopien der Dateien bei Cloudflare R2 (siehe Anlage 3).
  • Dateispeicher: alle Speicher privat, Zugriff nur über zeitlich befristete signierte Links; Dateityp-Whitelist und Größenlimits.
  • Zugang: Anmeldung über Supabase Auth (Passwörter nur als Hash); geschützte Aktionen werden serverseitig geprüft; geheime Schlüssel liegen ausschließlich serverseitig; Admin-Zugänge mit zeitkonstantem Token-Vergleich. Eine Zwei-Faktor-Anmeldung wird derzeit nicht angeboten.
  • Missbrauchsschutz: Rate-Limiting auf allen kostenintensiven Endpunkten; Sicherheits-Header (X-Frame-Options, X-Content-Type-Options, Referrer-Policy, HSTS).
  • Entwicklung und Betrieb: Test- und Entwicklungsumgebungen können technisch nicht in Live-Systeme schreiben; automatischer Scan jeder Code-Änderung auf versehentlich hinterlegte Zugangsdaten über die gesamte Versionsgeschichte; automatisierte Tests und Typprüfungen vor jeder Veröffentlichung.
  • Sicherung und Wiederherstellung: tägliche Datenbanksicherung mit sieben Tagen Vorhaltung; nächtliche Sicherung aller Dateispeicher zu einem zweiten Anbieter; Wiederherstellung tagesgenau.
  • Löschung: verwaiste Dateien werden nach einer Schonfrist automatisch entfernt; Protokolle des Missbrauchsschutzes nach einem Tag, ausgelesene Beitragsdaten nach zwölf Monaten, Trend-Rohdaten nach 180 Tagen; Konto- und Markendaten nach § 7.
  • KI-Verarbeitung: ausschließlich über die Geschäftskunden-Schnittstelle von Anthropic; vertraglich ausgeschlossen, dass Inhalte des Auftraggebers zum Training von KI-Modellen verwendet werden.
  • Organisation: Verarbeitungsverzeichnis, Dokumentation der Maßnahmen, Prozess für Datenschutzverletzungen, jährliche Überprüfung.

Anlage 3 — Unterauftragsverarbeiter (Stand 11.09.2026)

  • Supabase Inc. (USA) — Datenbank, Login, Dateispeicher; Verarbeitung in der Region Frankfurt (EU); alle Daten der Suite.
  • Anthropic PBC (USA) — KI-Texte und -Analysen; Markenprofil, Briefings, Inhalte, hochgeladene Dokument-Auszüge und Fotos für die Analyse; kein Training mit Kundendaten.
  • Ayrshare Inc. (USA) — Veröffentlichen auf den verbundenen Kanälen, Abruf von Reichweiten-Kennzahlen; Beitragstexte, Medien, Profilnamen; hält die Autorisierungen der Kanäle.
  • Apify Technologies s.r.o. (Tschechien, EU) — Auslesen des öffentlichen Instagram-Profils der Marke auf Weisung des Auftraggebers; Beitragstexte und Bilder.
  • Brevo (Sendinblue SAS) (Frankreich, EU) — Versand von Freigabe-, Briefing- und System-E-Mails; E-Mail-Adressen und Mail-Inhalte.
  • Cloudflare Inc. (USA) — Sicherungskopie aller Dateispeicher (R2); Kopie der Medien und Dokumente.
  • Netlify Inc. (USA) — Auslieferung der Oberfläche; nur technische Zugriffsdaten, keine Anwendungsdaten.
  • easybill GmbH (Deutschland, EU) — Rechnungsstellung und Umsatzsteuer; Firmendaten und Rechnungsbeträge (hier ist der Auftragnehmer selbst Verantwortlicher).
  • Bright Data Ltd. (Israel) — Auslesen des öffentlichen LinkedIn-Profils des Auftraggebers, nur auf dessen ausdrücklichen Wunsch im Onboarding.

Empfänger, die keine Unterauftragsverarbeiter sind: Die Social-Media-Plattformen (Meta/Instagram/Facebook, LinkedIn, TikTok, YouTube, Google Business, Pinterest, X, Threads) erhalten die zur Veröffentlichung freigegebenen Inhalte auf Weisung des Auftraggebers und sind eigenständig Verantwortliche. Mollie B.V. (Niederlande) verarbeitet Zahlungsdaten als Zahlungsinstitut in eigener Verantwortung; der Auftragnehmer speichert keine Konto- oder Kartendaten.